Teilnahmebedingungen

für die Buchung von digitalen und Präsenzveranstaltungen der Resilience Expo


Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmende von Konferenzen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“) und der Resilience Expo (im Folgenden „VERANSTALTER“). Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

I. Allgemeine Regelungen

1. Erwerb von Tickets, Stornierung

1.1 Vertragsschluss

Nach Versand der Anmeldung (über die Website oder auf anderem Wege) erhalten die Teilnehmenden zunächst eine Eingangsbestätigung, die noch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der gewünschten Tickets steht. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der VERANSTALTER den Teilnehmer*innen eine ausdrückliche Teilnahmebestätigung zuschickt.

1.2 Mitteilung bei Nichterscheinen

1.3 Weitergabe der Tickets

Die Teilnehmenden sind berechtigt, das Ticket an einen Dritten weiterzugeben. Sie dürfen dabei allerdings keinen höheren als den ursprünglich vom VERANSTALTER verlangten Kaufpreis verlangen, kostenlose Tickets haben sie kostenfrei weiterzugeben. Sofern in der Anmeldung eine namentliche Anmeldung als erforderlich angegeben wird, ist dem VERANSTALTER der Name und ggf. die Anschrift des Ersatzteilnehmenden per E-Mail an kontakt@resilience-expo.com unverzüglich mitzuteilen. Das Ticket gilt immer nur für eine Person. Bei Weitergabe des Tickets darf es vom ursprünglichen Inhaber nicht mehr genutzt werden.

1.4 Ticketkontrolle

2. Bezahlung

1.2 Preise

2.2 Preisgestaltung, Leistungsumfang

3. Verlegung/Programmänderung, Absage und Abbruchg

3.1 Verlegung/Programmänderung

3.2 Absage

Der VERANSTALTER ist berechtigt, die Veranstaltung aus sachlichen Gründen, u.a. wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. Sofern ein wichtiger, vom VERANSTALTER nicht beeinflussbarer Grund erst später eintritt (z.B. Erkrankung des Vortragenden, behördliche Anordnung), ist auch eine kurzfristigere Absage möglich.

3.3 Wiederholung der Veranstaltung

3.4 Reisekostenerstattung

4. Urheberrechte

4.1 Tagungsunterlagen

4.2 Verbot der Aufzeichnung

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie von Teilen davon durch die Teilnehmenden ist untersagt.

5. Haftung

5.1

5.2

Der VERANSTALTER haftet unbeschränkt bei der vorsätzlichen Verursachung von Schäden, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistiger Täuschung oder in Produkthaftungsfällen. Im Falle der Verletzung einer Garantie richtet sich der Haftungsumfang nach dem Inhalt des Garantieversprechens.

5.3

Im Übrigen haftet der VERANSTALTER bei jeder fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertraut und vertrauen dürfen, bei jeder fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie bei der grob fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung des VERANSTALTERs ausgeschlossen.

6. Umfrage

II. Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme an Online- oder Hybrid-Veranstaltungen

1. Haftung

In Ergänzung zu den Regelungen nach II. 5. gilt:

1.1

1.2

2. Namensangabe, Videoaufnahme, Einwilligung der Teilnehmenden

2.1 Verwendungszwecke Video

2.2 Einwilligung zur Veröffentlichung des Namens

2.3 Einwilligung Bildnutzung

2.4 Kein nachträglicher Widerruf der Einwilligung möglich

III. Zusätzliche Bedingungen für Präsenzveranstaltungen

1. Verhalten in der Veranstaltungsstätte

1.1 Hausrecht

Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem VERANSTALTER oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des VERANSTALTERs, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

1.2 Zutritt

Grundsätzlich ist jeder Ticketinhaber zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. der Ticketinhaber der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn

a) der Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (zB Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom VERANSTALTER zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Teilnehmenden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Teilnehmender gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist;
c) der Ticketinhaber ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
d) einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.

1.3 Keine Entschädigung

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch der Teilnehmenden auf Entschädigung.

2. Foto-, Video- und Tonaufnahmen, Einwilligung der Teilnehmenden

2.1 Verwendungszwecke Foto- , Video- und Tonaaufnahmen

Auf der Präsenz-Veranstaltung werden durch Mitarbeiter des VERANSTALTERs bzw. durch vom VERANSTALTER beauftragte Dienstleister Foto- und/oder Video- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung und ihren Gästen angefertigt. Die Aufnahmen werden zu folgenden Zwecken genutzt:

Veröffentlichung auf der Website des VERANSTALTER (www.resilience-expo.com) sowie auf Websites von Kunden, die an der Veranstaltung mitwirken
Veröffentlichung auf den Social Media Kanälen des VERANSTALTERs, insb. Twitter und LinkedIn
Veröffentlichung in Printmedien des VERANSTALTERs (Eigenveröffentlichungen sowie im Kundenauftrag)
Weitergabe an Dritte, insbesondere Print- und Onlinemedien zum Zwecke der Berichterstattung
Dauerhafte Aufbewahrung der Aufnahmen in einem internen Archiv

2.2 Rechtgrundlage Panorama- und Großgruppenaufnahmen

Soweit Aufnahmen als Panoramaaufnahmen der Veranstaltung ohne konkreten Fokus auf bestimmte Personengruppen oder als Aufnahmen von Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen auf der Veranstaltung gestaltet sind, erfolgt dies auf der Grundlage des berechtigten Interesses des VERANSTALTERs an der Dokumentation der Veranstaltung und bedarf keiner gesonderten Einwilligung der abgebildeten Personen.

2.3 Einwilligung Individual- und Kleingruppenaufnahmen

2.4 Widerrufsrecht

3. Verwendung der Namensangabe aus der Anmeldung

Beim Erwerb eines Tickets ist schon aus Abrechnungsgründen die Angabe des vollen Namens der Teilnehmenden zwingend erforderlich. Der Name wird außerdem auf ein Namensschild für Teilnehmer*innen von Präsenzveranstaltungen gedruckt und zur Erstellung von Teilnehmendenlisten verwendet. Beide Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich. Die Teilnehmenden können frei entscheiden, ob sie ihr Namensschild sichtbar tragen.